Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seikel UK

 § 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Seikel UK, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Susanne Seikel und Herrn Peter Seikel, Unit 41 / 42, Glan-Yr-Afon Industrial Estate, im Folgenden „Seikel“ genannt, und dem jeweiligen Kunden.
  2. Bei Vertragsschluss gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Seikel hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten gegenüber jedem Kunden von Seikel. Kunden können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Diese AGB haben gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbeziehung Gültigkeit, auch wenn diese nicht für jede Leistung nochmals ausdrücklich miteinbezogen worden sind.

 

§ 2 Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

  1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch Seikel an den Kunden und/oder die Erbringung von Werkleistungen im Sinne von Konstruktionsleistungen sowie Einbau- und Montagearbeiten. Die Konstruktions-, Einbau- und Montageleistungen werden auf Grundlage des neuesten Stands der Technik und der branchenüblichen Sorgfalt vorgenommen.
  2. Die auf der Homepage von Seikel enthaltenen Produktdarstellungen sowie dazugehörigen Serviceleistungen stellen schriftliche, jedoch unverbindliche Informationen gegenüber Kunden sowie Neukunden dar. Die Darstellungen der Produkte dienen zur Abgabe einer schriftlichen, ebenso unverbindlichen Anfrage durch den Kunden an Seikel. Mit dem Abschicken der ausgewählten Produkte/Leistungen auf der Merkliste wird lediglich eine Anfrage und keine verbindliche Bestellung an Seikel ausgelöst. Bei Rückfragen zu Ihrer Anfrage kommt Seikel erneut auf Sie zu. Erst nach vollständiger Überprüfung der Anfrage bekommen Sie entweder per Post, per Mail oder per Fax ein individuell angepasstes schriftliches und nun verbindliches Angebot zugesendet. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Frist beginnt mit der Abgabe des Angebots. Nimmt der Kunde dieses Angebot innerhalb dieses Zeitraums an, kommt hierdurch der Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande.
    Nimmt der Kunde dieses Angebot erst nach Ablauf der zwei Wochen, das heißt verspätet an, liegt darin ein neues, jedoch bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages des Kunden an Seikel Übersendet Seikel daraufhin gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Werktagen eine Auftragsbestätigung oder versendet Seikel innerhalb dieser Frist die Ware an den Kunden, so liegt hierin eine bindende Annahme des Vertragsangebots. Damit ist ein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen. Für die Annahme eines bindenden Angebots eines Verbrauchers gilt § 147 II BGB; das Angebot eines Unternehmers behält dagegen zwei Wochen seine Gültigkeit.
  3. Seikel behält sich aufgrund technischen Fortschritts vor, dass sich, nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden, Änderungen der im Angebot verwendeten technischen Daten oder gleichwertige oder verbessernde Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung ergeben können, sofern dadurch die Verwendbarkeit der Ware nicht erheblich beeinträchtigt wird.
  4. Diese AGB sind auf der Seikel-Homepage für die Öffentlichkeit jederzeit einsehbar und können auch ausgedruckt werden. Auch sind die AGB zum Nachlesen im Betrieb ausgehängt.
  5. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland hat.
  6. Alle Preisangaben auf der Website von Seikel verstehen sich als Basisorientierungspreise in Euro, exklusive Frachtkosten oder Versandkosten. Die angegebenen Preise werden sowohl in brutto als auch in netto ausgewiesen und dienen zu Informationszwecken. Nach individueller technischer Überprüfung des Kundenfahrzeugs können andere Artikel und Kosten in Frage kommen, als vom Kunden angefragt bzw. vermutet.

 

§ 3 Versandkosten, Zahlungsmethoden

  1. Bei einem Versendungskauf der Ware ab dem Firmensitz von Seikel trägt der Kunde die Kosten für den Versand der Ware. Verpackung, Fracht und Zollgebühren sowie Abnahmeprüfzeugnisse und Materialbescheinigungen werden gesondert berechnet.
  2. Für den Fall, dass Kosten für die Versendung anfallen, werden diese dem Kunden über das Angebot/die Auftragsbestätigung von Seikel mitgeteilt.
  3. Die Bezahlung des Kaufpreises kann grundsätzlich nur durch Vorkasse oder beim Paketzusteller – also per Nachnahme erfolgen. Beachten Sie, dass bei der Zustellung per Nachnahme eine zusätzliche Nachnahmegebühr anfällt und bei einem Auslandsversand noch weitere Zusatzkosten hinzukommen können. Bei Warenlieferungen ins Ausland oder bei Erstbestellern/-kunden behält sich S Seikel das Recht vor, eine der oben genannten Bezahlungsvarianten auszuschließen.
  4. Seikel versendet die Ware unverzüglich nach Vertragsschluss mit der Zahlungsvariante per Nachnahme an den Kunden. Bei der Zahlungsvariante durch Vorkasse wird die Ware erst nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Kunden versendet.
    Die Ware des Kunden wird in Bezug auf beide Varianten nicht unverzüglich versendet, sofern der Kunde Seikel bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat.

 

§ 4 Lieferung und Verzug

  1. Lieferfristen und Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich garantiert. Die Lieferfrist beginnt bei Zahlung per Nachnahme mit dem Vertragsschluss und bei Bezahlung per Vorkasse an dem Tag, an dem die Zahlung des Kaufpreises vollständig bei Seikel eingegangen ist.
  2. Wenn der Kunde Unternehmer ist und die Sache auf sein Verlangen versendet wird, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
  3. Bei Verzögerung der Liefertermine ist der Kunde verpflichtet, Seikel eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  4. Von Seikel nicht zu vertretende Lieferverzögerungen verlängern eine vereinbarte Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Ist die vereinbarte Lieferzeit in solchen Fällen bereits um mehr als 10 Wochen überschritten, so haben Seikel und der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Kunden besteht in diesem Fall keine Pflicht zur angemessenen Nachfristsetzung für die Lieferung.
  5. Auf Seiten von Seikel besteht ein Rücktrittsrecht auch dann, wenn dem Kunden der Leistungsgegenstand nicht geliefert werden kann; die Verantwortlichkeit von Seikel für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Kunde ist unverzüglich schriftlich über die Nichtverfügbarkeit des Produkts/Nichterbringbarkeit der Leistung zu informieren. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist ihm zurückzuerstatten. Seikel behält sich vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag abzuschließen. Vorstehende Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte.
  6. Falls ausnahmebedingt keine der in § 4 Nr. 1 genannten Zahlungsmethoden ausgewählt wird und Seikel Rechnungen stellt, sind diese innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist Seikel berechtigt, bankübliche Zinsen ab Fälligkeitsdatum zu berechnen, ohne dass es hierzu einer besonderen Mahnung bedarf. Zahlungen des Kunden werden stets zur Tilgung der ältesten fälligen Verbindlichkeit verwendet.
  7. Für jedes Mahnschreiben können pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro geltend gemacht werden. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  8. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle Forderungen von Seikel aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort fällig. Außerdem ist Seikel berechtigt, noch ausstehende Lieferungen, auch soweit diese auf einer anderweitigen Bestellung beruhen, zurückzuhalten und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung auszuführen.
  9. Darüber hinaus ist Seikel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist weder die Gegenleistung bewirkt noch Sicherheit geleistet hat.
  10. Der Kunde gerät bei nicht rechtzeitiger Annahme der Leistung/Abnahme der Werkleistung in Verzug, es sei denn, der Kunde hat den Umstand nicht zu verschulden und erbringt einen Gegenbeweis. Seikel ist dazu berechtigt, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug des Kunden, welches sich zu Umbaumaßnahmen in der Werkstatt von Seikel befindet, wird erst herausgegeben, wenn der Kunde die Forderungen beglichen hat oder eine besondere Absprache mit dem Kunden getroffen wurde.
  2. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Seikel.
    Die Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten ist nur bei von Seikel anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Seikel, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Seikel ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Einwilligung des Kunden abzutreten.
  3. Gegenüber Unternehmern bleibt der Lieferungsgegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Seikel gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche in deren Eigentum.

Wenn der Kunde Unternehmer ist, soll weiterhin Folgendes gelten:

a) Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Neuwaren im Verhältnis des Rechnungswertes der verbundenen oder vermischten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

b) Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder der Neuware tritt der Unternehmer hiermit sicherungshalber seine Ansprüche gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten an Seikel Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Seikel in Rechnung gestellten Betrag dieser gelieferten Ware entspricht. Der an Seikel abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

c) Bis auf Widerruf ist der Unternehmer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen des Abnehmers bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Seikel Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Seikel berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Seikel nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.

d) Kommt der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist dieser verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und Seikel die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte/Unterlagen zu übergeben.

e) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die Seikel zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird diese auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Seikel steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

§ 6 Widerrufsrecht

Der Kunde, der Verbraucher ist, wird bei Übersendung des verbindlichen Kaufangebots ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hingewiesen. Er wird über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen einer separaten Belehrung informiert.

Bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die vollständigen Kosten des Rücktransports.

 

§ 7 Gewährleistungsrechte

  1. Bei Kaufverträgen mit Seikel richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts, §§ 433 ff. BGB, und für den Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
  2. Als Unternehmer sind Sie als Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Seikel offensichtliche Mängel binnen 3 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Mängelbeschreibung per Post oder per Fax. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln muss der Kunde Seikel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Solange Seikel den Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nachkommt, kann der Kunde keine Sekundärrechte geltend machen. Diese Rechte bestehen erst, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist.
  4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
  5. Unternehmer haben bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit keine Mängelansprüche.
  6. Im Falle von Werkleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 631 ff. BGB, es sei denn, vorliegend ist etwas anderes vereinbart.
  7. Seikel übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen, den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Verjährungsfrist beträgt für die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 3 und 4 BGB abweichend von §§ 634a I Nr. 3 BGB ein Jahr ab Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt die gesetzlich bestimmte Frist.

 

§ 8 Haftung

  1. Seikel haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieser Bedingungen für die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz,a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens beruhenb) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens beruhen.
  2. In allen anderen Fällen haftet Seikel nur für Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung des von Seikel gelieferten Kaufgegenstandes typisch und vorhersehbar sind, und zwar nur für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Seikel haftet nicht für sonstige Schäden, die aus einer fahrlässig verursachten unerlaubten Handlung herrühren oder durch Montagefehler der Kunden entstehen.
  4. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen Arglist oder Mängeln, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unerlaubter Handlung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Gewährleistung eintreten können.
  6. Ansprüche wegen Mängeln der Sache bestehen nicht, wenn der Kunde eigenmächtig Reparaturversuche unternimmt, oder von Dritten ohne Genehmigung von Seikel unternehmen lässt oder die Mängel durch eine unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht worden sind bzw. durch äußere, nicht von Seikel zu vertretende Einflüsse entstanden sind. Um die Ansprüche dennoch geltend machen zu können, trägt der Kunde die Beweislast.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Freigericht in Deutschland. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Geschäftssitz von Seikel als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Im Übrigen gilt die einschlägige gesetzliche Bestimmung.
  3. Die englischsprachige und französischsprachige Fassung dieser Bedingungen sind allein aus Gründen der Arbeitserleichterung erstellt worden. In Zweifelsfällen findet daher ausschließlich diese deutschsprachige Fassung Anwendung.

 

Seikel UK
Glan-Yr-Afon Industrial Estate
Deutschland

Tel.:            +49 (0) 60 55 9 07 92 – 0
Fax:            +49 (0) 60 55 9 07 92 – 29
E-Mail:        info(at)seikel.de

Vertreten durch die Geschäftsführung: Susanne Seikel, Peter Seikel
Handelsregister beim Amtsgericht Hanau: HRB 12377
Registergericht: Amtsgericht Gelnhausen

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 169 090 086
Steuer-Nummer: 019 869 00 683

 

Stand: 16. Juli 2019

 

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